Für unsere Leistungen gibt es, ähnlich wie bei Notaren und Rechtsanwälten, vom Gesetz klar definierte Gebühren. Die amtliche Gebührenregelung findet sich in der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV).
Für ein Konkretes Angebot bieten wir ein
Aufwendungen, die Ihnen für die Bearbeitung und den steuerlichen Rat entstehen, können Sie wiederum steuermindernd als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten geltend machen. Diese Regelung wurde zwar zum 01.01.2006 bezogen auf die Sonderausgaben geringfügig eingeschränkt.
Der größte Teil des Beraterhonorars kann jedoch weiterhin geltend gemacht werden!
Haben Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter!
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