Unternehmer (inkl. Vermieter) sind zum 01.01.2025 verpflichtet E-Rechnungen empfangen zu können.
Ab 2027 bzw. 2028 müssen dann auch Rechnungen als E-Rechnung geschrieben/gestellt werden.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, wodurch eine elektronische Verarbeitung ermöglicht wird.
Eine pdf-Datei per Mail versendet ist keine E-Rechnung!
Diverse Programme bieten Möglichkeiten zum Empfang und Verarbeitung von E-Rechnungen.
Wir empfehlen eine eigene E-Mail-Adresse für den Empfang von Rechnungen einzurichten. Bspw. rechnung@domain.de
So nutzen wir rechnung@stb-rogi.de ausschließlich für dem Empfang von Rechnungen.
Wird DATEV-Unternehmen-onlie eingesetzt, können alle auf dieser Mail eingehenden Rechnungen automatisiert in Belege-online hochgeladen werden.
1. für die Buchführung
2. um aus Unternehmen-Online Überweisungen zu generieren.
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Auch Sie dürfen ab dem 01.01.2025 an Unternehmer E-Rechnungen versenden.
Dies steigert die Effizienz in Ihrem Rechnungsstellungsprozess.
Klicken Sie auf dem folgenden Button um auf die entsprechende DATEV-Seite zu gelangen:
Einen guten Überblick und weitere Informationen zu E-Rechnung vermittelt der DATEV-Leitfaden:
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Wir unterstützen Sie, die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Möglichkeiten der Digitalisierung effizient zu nutzen!
Trotz sorgfältiger Prüfung, können wir für die uneingeschränkte Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen!