Es gibt viele gute Gründe sich zu Lebzeiten mit der Vermögensübertragung an die nachfolgende Generation zu beschäftigen.

Sei es um Freibeträge steueroptimiert zu nutzen oder im Unternehmen die Nachfolgegeneration stärker einzubeziehen oder Erbstreitigkeiten in der Familie zu vermeiden.

 

In diesem Gebiet gibt es interessante Modelle, mit denen Sie die Steuerbelastung von Ihnen und Ihren nahen Angehörigen reduzieren können, welche ich gerne mit Ihnen erörter. 

 

Unsere Leistungen:

  • Steuerliche Beratung bei der vorweggenommener Erbfolge für Unternehmen und Privatpersonen
  • Bewertung von Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften (nach BewG)
  • Bewertung von Grundstücken (nach BewG)
  • Nießbrauchberatung
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungsteuererklärung

 

Unter dem Begriff vorweggenommene Erbfolge versteht der Bundesgerichtshof "die Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teiles davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger

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Dennis Rogi

Steuerberater

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