Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.
Meyer A. Rothschild, Bankier (1744–1812)
Steuererklärungen
Einkommensteuer
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Steuerliche Beratung
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Steuerplanung, Steuergestaltung, Steuersatzoptimierung
Rechtvertretung gegenüber Finanzämtern und Finanzgerichten
Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
Unterstützung bei Außenprüfungen
Betriebsprüfung